masswerk 4 GbR
Vaalser Straße 142
52074 Aachen
tel. : +49(0)241/4005114
fax. : +49(0)241/94315616
E-Mail : kontakt@masswerk4.de
Internet: www.masswerk4.de
StNr..: 201/5159/1046
Geschäftsführender Gesellschafter:
Dipl.-Ing. Architekt Jakub Sztur
Andrzej Sztur
Haftung
Externe Links:
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Datenschutzhinweise
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Urheberrechtshinweise
Der Inhalt dieser Website, insbesondere veröffentlichten Beiträge und Abbild- ungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieter.
Allgemeine Vertragsbedingungen der Masswerk 4 GbR, Aachen
§ 1Regelungsgegenstand
1.1 Der Anbieter, die Masswerk 4 GbR, Aachen, leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende kundenseitige Bedingungen erkennt der Anbieter nicht an.
1.2 Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser allgemeinen Vertragsbedingungen zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie sonstige Änderungen technischer oder gestalterischer Art bleiben vorbehalten.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder dem Anbieter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf dieEinräumung von Nutzungsrechten an seinen Werksleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
2.2 Für die Arbeitsergebnisse des Anbieters als geistige Schöpfung gilt dasUrheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die Arbeitsergebnisse dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
2.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung des Anbieters und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm der Anbieter in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
§ 3 Fertigstellungstermin
3.1 Die Fertigstellung der Leistung durch den Anbieter erfolgt nach Vereinbarung gemäß den Vertragsgrundlagen.
3.2 Für den Fall, dass der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht in ausreichender Weise nachkommt und / oder aber sich die Fertigstellung aus anderweitigen Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, verzögert, ist der Anbieter an die vereinbarte Leistungszeit nicht gebunden
§ 4 Vergütung
4.1 Es gilt die von den Vertragsparteien gemäß den Vertragsgrundlagen vereinbarte Vergütung.
4.2 Die Arbeitsergebnisse bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
4.3 Die Vorlage von Varianten und sämtliche sonstige Tätigkeiten des Anbietersfür den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 5 Abnahme
5.1 Die Schlussabnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Gesamtleistung.
5.2 Der Anbieter kann Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile verlangen.
5.3 Die Abnahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Kunde ist lediglich auf Verlangen des Anbieters verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten.
5.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Fälligkeiten
6.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Annahme des Teiles fällig.
6.2 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
6.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
6.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. Nr. /c UStG.
§ 7 Weitergehende Leistungen / Nachträgliche Änderungswünsche
7.1 Sollten im Nachgang zum Vertragsschluss weitergehende Leistungen und/oder aber Abweichungen von dem in § 1 vereinbarten Leistungsinhalt vereinbart werden, so bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Diese werden gesondert vergütet.
7.2 Im Übrigen ist der Anbieter zu weitergehenden Leistungen nicht verpflichtet.
7.3 Änderungswünsche des Kunden muss der Anbieter nicht berücksichtigen, soweit diese eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen.
7.4 Dem Anbieter steht es frei, die gewünschten Änderungen gegen angemessenes, zusätzliches Entgelt, welches gesondert vereinbart wird, zu berücksichtigen. Grundlage der entsprechenden Entgeltfestsetzung ist der notwendige zeitliche wie sachliche Aufwand sowie die vom Anbieter für die Gesamtleistung kalkulierte Vergütung.
7.5 Der Anbieter ist zur Offenlegung seiner Kalkulation nicht verpflichtet; maßgeblich ist allein die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, die Höhe des Zusatzentgeltes auf Anforderung des Kunden im Zuge der Verhandlung nachvollziehbar zu begründen.
§ 8 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1 Der Anbieter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
8.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
8.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber gem. §4.1 zu vergüten bzw. im Nachweis zu erstatten.
8.4 Kosten für Spesen und Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 An allen Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien, Layouts, Arbeitsgrundlagen o. ä. die erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien oder Quelldaten, so ist die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Anbieter dem Auftraggeber Computerdateien zu Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters geändert werden.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden / Umfang der Datenverwendung durch Anbieter
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter rechtzeitig die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen in Form von Bildern, Texten, Daten etc. in Kopie zur Verfügung zu stellen. Davon umfasst sind insbesondere sämtliche erforderliche Informationen datenverarbeitungstechnischer und projektorganisatorischer Art.
10.2 Der Kunde versichert, dass sich sämtliche von ihm übergebenen Daten, Datenträger, Urkunden, Bilder sowie sonstiges dem Anbieter von ihm zwecks Leistungserbringung übergebenes Material in seinem rechtmäßigen Besitz befinden und er zur Nutzung und Weitergabe berechtigt ist.
10.3 Erforderliche Unterlagen, Werke, Codes, Daten etc. werden dem Anbieter in Kopie zur freien Verwendung/Verfügung übergeben, wobei der Anbieter ausschließlich zur vertraulichen Verwendung zum Zwecke der Leistungserbringung berechtigt ist.
10.3.1 Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, ihm vom Kunden zur Leistungserbringung überlassene Daten erforderlichenfalls zu verändern bzw. anzupassen.
10.3.2 Der Anbieter haftet daher nicht für die Veränderung, Beschädigung oder den Verlust der ihm vom Auftraggeber in Kopie zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Daten.
§ 11 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
11.1 Vor der Ausführung und Endbearbeitung wird der Anbieter Korrekturmuster erstellen.
11.2 Die Produktionsüberwachung durch den Anbieter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
11.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Anbieter Belegmuster in angemessener Anzahl überlassen. Der Anbieter ist berechtigt, diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 12 Haftung 12.1 Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, sofern dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt sind, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
12.2 Für Vertragsverletzungen haftet der Anbieter nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung, im Übrigen nur für vorhersehbare Schäden.
12.3 Auf besondere Haftungsrisiken hat der Kunde den Anbieter rechtzeitig hinzuweisen.
12.4 Mit der Genehmigung von Korrekturmustern durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
12.5 Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragunsfähigkeit haftet der Anbieter nicht.
12.6 Sofern der Anbieter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
12.7 Fehler lassen sich bei EDV-basierenden Leistungen nach dem Stand der Technik niemals völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand Kenntnis.
§ 13 Gestaltungsfreiheit
13.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Bearbeitung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die der Anbieter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Aachen.
14.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen und des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.